Verkehrsrecht: Bei rot über die Ampel - was tun? | Kanzlei WBS 
Beschreibung: Zitat: "Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und jetzt droht ein Bußgeld -- Was ist zu tun?
Wenn Sie bei rot über die Ampel gefahren sind, ist zunächst festzustellen, ob es sich um einen sogenannten einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Dies ist für den Betroffenen von großer Bedeutung, da der qualifizierte Rotlichtverstoß nach dem Bußgeldkatalog neben 4 Punkten und einem Bußgeld von 200,- € auch mit einem Monat Fahrverbot sanktioniert wird. Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld von 90,- € nach sich und wird im Verkehrszentralregister mit 3 Punkten bewertet.
Ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Lichtzeichenanlage bereits länger als 1 Sekunde Rotlicht angezeigt hat. Wenn der Rotlichtverstoß zusätzlich unter Gefährdung anderer oder mit einer Sachbeschädigung begangen wird, erhöht sich das Bußgeld auf 320,- € bzw. 360,- €."
Youtube-Autor: Kanzlei WBS (Standard-YouTube-Lizenz) Youtube-Eintrag: 23.11.2013 Code: iJIlVXupS3c Aufrufe: 2.286
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