PKV: Geld sparen durch Tarifwechsel
Veröffentlicht am: Montag, dem 21. Mai 2012
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Ernährung & Gesundheit


Die privaten Krankenversicherer stehen aktuell wegen ihrer hohen Preissteigerungen vermehrt in der Kritik. Um den Erhöhungen als Versicherter zu entkommen, gibt es nur eine Möglichkeit: Ein Tarifwechsel. Dabei gilt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.

Der beste Weg, einer drohenden Beitragserhöhung zu entkommen, ist ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung nach Paragraph 204. Dieser Paragraph ist im Versicherungsvertragsgesetz verankert und gibt jedem Versicherten einer privaten Krankenversicherung das Recht auf einem Tarifwechsel, wenn Änderungen an seinem Tarif, beispielsweise Beitragserhöhungen oder eine Erhöhung der Selbstbeteiligung vorgenommen wird.

Ein großer Vorteil dieser Methode gegenüber einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist zudem der, dass bereits angesparte Altersrückstellungen erhalten bleiben und nicht verloren gehen. Bei einem gleichwertigen Tarif ist zudem keine erneute Gesundheitsprüfung von Nöten, lediglich wer in einen höherwertigen Tarif wechseln möchte, muss erneute Angaben über seinen Gesundheitszustand machen.

Das Einsparpotenzial, welches sich durch einen derartigen Tarifwechsel ergibt, ist abhängig von der Versicherungsdauer und der aktuellen Beitragshöhe. Je nachdem können so schnell einige tausend Euro im Jahr eingespart werden.

Viele Versicherer sehen es jedoch nicht gerne, wenn der Versicherte aus einem teureren Tarif in einen günstigeren Tarif wechseln möchte. Verbraucher sollten sich jedoch nicht von Aussagen wie „Dieser Tarif ist nur für Neukunden“ oder „Dieser Tarif gilt nur für bestimmte Jahrgänge“ abhalten lassen. 2010 verlor die Allianz Krankenversicherung in einem derartigen Fall vor Gericht und musste dem Versicherten den Tarifwechsel daraufhin ermöglichen.

Am einfachsten ist hier die Möglichkeit, einfach in einen gleichwertigen Tarif des Krankenversicherers zu wechseln. Denn bei einem höherwertigen Tarif kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Kann diese nicht bestanden werden, so kann der Versicherte jedoch die Mehrleistungen im Vergleich zu seinem alten Tarif streichen lassen und erhält so quasi einen günstigeren Tarif mit gleichbleibenden Leistungen.

Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung der Möglichkeit des Tarifwechsels erhalten sie auf Test-Private-Krankenversicherungen.de.

Asenta GmbH
Am Hulsberg 129
28205 Bremen
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Pressekontakt:
Christoph Hanenkamp







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