Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart
Veröffentlicht am: Donnerstag, dem 24. Mai 2018
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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Stuttgart vom 24.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Nervenschädigung durch fehlerhafte Implantation eines Implanon-Hormonstäbchens, LG Stuttgart, Az. 15 O 67/17

Chronologie:

Die Klägerin begab sich in die Behandlung der Beklagten zwecks Schwangerschaftsverhütung. Die Beklagte setzte ein Implanon-Hormonstäbchen ein, eine Aufklärung über Risiken erfolgte allerdings nicht. Beim Einsetzen wurde der Nervus medianus verletzt. Seither leidet die Klägerin unter einer Gefühlsstörung, Taubheit der Finger 1 bis 3 links sowie einer Hand- bzw. Fingerschwächung.

Verfahren:

Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vorgeschlagen. Dieser kann von beiden Seiten noch widerrufen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Sollte der Vergleich nicht zustandekommen, wird das Landgericht Stuttgart in eine umfassende Beweisaufnahme übergehen und ein fachmedizinisches Gutachten einholen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.
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Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
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