Erhöhung der Grundzulage bei der Riester Rente ab 2018
Veröffentlicht am: Montag, dem 23. Oktober 2017
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Immobilien & Wirtschaft


Die Bundesregierung hat in diesem Jahr das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Neben den Änderungen bezüglich der Betriebsrenten finden sich in diesem Gesetz ebenfalls Änderungen mit Rückwirkungen auf Riester Verträge. Für Sparer mit bereits existentem Riestervertrag aber ebenso für neu abgeschlossene Riester Verträge wurde die Aufstockung der Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro bekannt gegeben. Riester-Rechner-67.de hat darauf reagiert und unseren Riester Rechner bereits angepasst, so dass es ab sofort möglich ist Kalkulationen bezüglich der persönlichen Förderung für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre auszuführen. Wie gewohnt können unterschiedliche Szenarien betrachtet werden. Eine Abschätzung der zu erwartenden Steuererstattung kann bei der individuellen Förderung berücksichtigt werden. Rechnungen mit unserem Riesterrechner – wie auch mit den anderen Rechnern auf Riester-Rechner-67.de sind unentgeltlich.

Über Riester-rechner-67.de
Die Website Riester-Rechner-67.de wurde bereits im Jahre 2008 gegründet und bietet seitdem viele Informationen rund um das Thema Altersvorsorge an. Ein wesentliches Merkmal der Website ist seine Sammlung an Finanzrechnern zur Altersvorsorge. Hierzu gehören u.a. der Riester Rechner, der Rentenschätzer, der Riester Banksparplan Rechner und nicht zuletzt der Riester Fondssparplan Rechner.

Jürgen Schönbrod
Breitenweg 21a
85117 Eitensheim
Website: Riester-Rechner-67.de
E-Mail: juergen0x45@gmx.de








Dieser Artikel kommt von Freie PresseMitteilungen, News & Artikel auf Freie-PresseMitteilungen.de
https://www.freie-pressemitteilungen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen&file=article&sid=236829