Medien-/Pressereport: ElektroMobil / ElektroAuto und ElektroRollstuhl (Nr. 90/2016 - Samstag-240916)!
Veröffentlicht am: Samstag, dem 24. September 2016
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Ernährung & Gesundheit


Mobilitätshilfen für Senioren / Seniorinnen sowie Behinderte sind das ElektroMobil bzw. ElektroAuto und der ElektroRollstuhl: News, Infos und Tipps bieten Info-Seiten!

Die Elektromobile (auch Elektroscooter oder Citymobil genannt) sind kleine, mehrspurige, offene, elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge bezeichnet. Diese können nur den Fahrzeugführer befördern und werden meist von Gehbehinderten oder von Senioren, die Probleme mit der Fortbewegung haben, genutzt.

Derartige Elektromobile ermöglichen Gehbehinderten und auch anderen Bedürftigen, kleinere wie auch größere Distanzen zu bewältigen. Dabei können auch Rollstuhlzugänge genutzt werden. Ein Elektromobil hilft diesen Personen Einkäufe, Arztbesuche, Parkbesuche, Museumsbesuche oder auch einen Einkaufsbummel und viele andere Unternehmungen einfach und unkompliziert realisieren zu können.

Zu den Themen ElektroMobil / ElektroAuto und ElektroRollstuhl informieren auch

- das Nachrichtenportal top-lifestyle-nachrichten.de mit dem Artikel elektromobil-elektroauto-und-elektrorollstuhl-mobilitaet-fuer-senioren-seniorinnen-und-behinderte/ hier

- das Webportal wellnessberichte.de mit der News elektromobil-elektroauto-und-elektrorollstuhl-mobilitaet-fuer-senioren-seniorinnen-und-behinderte/ hier

Notwendiges Gepäck kann auf der Bodenplatte zwischen den Beinen und oft auch in einem Korb am Lenker (z.B. auch beim persönlichen Einkauf) transportiert werden. Der Sitz des Fahrers ist zwecks leichterem Einstieg zumeist als arretierbarer Drehsitz ausgeführt.

Ein wesentlicher Unterschied zum Elektrorollstuhl besteht in der direkten Lenkung. Deshalb muss der Führer des Elektromobils auch beide Arme einsetzen und den Ein- und Ausstieg auf das Fahrzeug selbständig bewältigen können.

Die Elektromobile fallen unter den §4 + §76 gemäß FeV (Krankenfahrstühle). Derartige Sonder-KFZ (Krankenfahrstühle) sind gemäß §4/(2) der Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr von der Pflicht für den jeweiligen Fahrzeugführer, Inhaber einer Fahrerlaubnis zu sein, ausgenommen.

Über die Themen ElektroMobil / ElektroAuto und ElektroRollstuhl schreiben auch

- der Newsblog sport-gesundheit-news.de mit der News elektromobil-elektroauto-und-elektrorollstuhl-mobilitaet-fuer-senioren-seniorinnen-und-behinderte/ hier

- die Homepage mitteldeutschland-tipps.de mit dem Beitrag elektromobil-elektroauto-und-elektrorollstuhl-mobilitaet-fuer-senioren-seniorinnen-und-behinderte/ hier

Eine Befreiung nach §4 + §76 gilt für motorisierte Krankenfahrstühle, die - zum Gebrauch für gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt sind, - höchstens zwei Sitzplätze aufweisen, - ein maximales Leergewicht von 300 kg besitzen und - eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10, 15 oder 25 km/h haben.

Manche Elektromobile erlauben einen Anhänger zu befestigen, so dass auch größere Gegenstände wie z.B. Gepäck oder Transportkisten mit dem Elektromobil befördert werden können.

Elektrisch angetriebene Rollstühle sind für Benutzer bestimmt, die neben dem generellen Bedarf an einem Rollstuhl auch ein hochgradiges Defizit der Armkraft und Arm-/Hand-Beweglichkeit oder eine allgemein geschwächte Konstitution haben, oder denen der Elektrorollstuhl zu einer benötigten, vergrößerten Mobilität verhilft.

Elektrorollstühle werden von Elektromobilen unterschieden, die gegenüber den "E-Rollis" weniger individuell an Behinderungen anpassbar sind, die Grenzen sind jedoch häufig fließend.

Zu den Themen ElektroMobil / ElektroAuto und ElektroRollstuhl berichten auch

- das Presseportal presse-board.de mit dem Artikel elektromobil-elektroauto-und-elektrorollstuhl-mobilitaet-fuer-senioren-seniorinnen-und-behinderte/ hier

- das Newsportal fitundgesundnews.de mit der News elektromobil-elektroauto-und-elektrorollstuhl-mobilitaet-fuer-senioren-seniorinnen-und-behinderte/ hier

Die Elektrorollstühle erlauben in der Regel sitzende Tätigkeiten, die beispielsweise das frontale Anfahren und Nutzen von Tischen voraussetzen, während Elektromobile vorrangig für draußen bestimmte Fortbewegungsmittel sind, deren Lenkung und Vorderrad sich oft mittig vor dem Nutzer befinden.

Mit Hilfe des Einsatzes von Lithium-Ionen-Akkumulatoren anstelle von herkömmlichen Bleiakkumulatoren lässt sich das Gesamtgewicht der Rollstühle deutlich senken und es werden portable, faltbare Elektrorollstühle realisiert.

Wichtig: Inhaltlich u.a. zitiert zu den Themen „ElektroMobil, ElektroAuto, ElektroRollstuhl“ aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia.

Dieser Beitrag wurde am Samstag dem 24. September 2016 veröffentlicht.





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